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ÜberwachungsbrillenWarum deutsche Gerichte Smart Glasses nicht verbieten

Heimlich filmen, mithören, sich zuflüstern lassen: Mit KI-Brillen bleibt das unauffällig. Andere Länder reagieren mit Verboten in Gerichtsgebäuden, Besucher*innen müssen die Brillen am Eingang abgeben. Die deutschen Justizministerien halten dagegen die bestehenden Regeln für ausreichend.

  • Chris Köver
Perspektive eines hohen Eingangsbereichs im Jugendstil.
Viele Gerichte regeln das Filmen per Hausrecht, wie hier am Kriminalgericht Moabit in Berlin.

Egal, ob Anwältin oder Angeklagter, Zeugin oder Staatsanwalt: Wer im Bundesstaat New York ein Gerichtsgebäude betritt, muss seit dem 1. Juli seine KI-Brille am Eingang abgeben. Wenige Monate zuvor waren die Sicherheitsleute von Meta-CEO Mark Zuckerberg mit Ray Ban Meta AI-Glasses im Gesicht zu einem wegweisenden Prozess gegen Meta in Los Angeles erschienen. Die vorsitzende Richterin drohte mit Zwangsmaßnahmen, sollten die Brillen nicht sofort verschwinden.

Seit August sind die Brillen nun auch in Gerichtsgebäuden in England und Wales ganz offiziell untersagt. Der zuständige Courts and Tribunals Service (HMCTS) hat eine entsprechende Anordnung erlassen.

In deutschen Gerichten ist hingegen bislang kein solches Verbot geplant. Das bestätigten die Justizministerien und Behörden der Länder auf Anfrage von netzpolitik.org.

Aufnahmeverbot gilt auch für KI-Brillen

Ton- und Filmaufnahmen in Verhandlungssälen sind in Deutschland grundsätzlich verboten, mit Ausnahme weniger Fälle. Dieses Verbot gilt unabhängig von dem Aufnahmegerät und erstreckt sich auch auf Smart Glasses. Darauf verweisen die Behörden aus fast allen angefragten Bundesländern.

Zusätzlich können vorsitzende Richter*innen weitere Beschränkungen anordnen, etwa das Betreten des Verhandlungssaals mit einer KI-Brille verbieten. Auch Gerichte könnten im Rahmen des Hausrechtes klare Auflagen erteilen. In Berlin sehen die Hausordnungen etwa vor, dass in Gerichtsgebäuden nur mit Erlaubnis der Gerichtsleitung gefilmt und fotografiert werden darf.

Diese rechtlichen Maßnahmen reichten aus, um der Entwicklung um Smart Glasses zu begegnen, teilt das Thüringer Justizministerium mit. Auch in anderen Bundesländern gibt es aus diesen Gründen bislang keine Pläne für ein ausdrückliches Verbot von KI-Brillen.

Erste Smart Glasses in Gerichten aufgetaucht

In Hamburg sind etwa im Strafjustizgebäude bereits jetzt alle elektronischen Geräte verboten, dazu zählten auch Smart Glasses, schreibt ein Sprecher der Justizbehörde. “Die Mitarbeiter der Eingangskontrolle sind für Smart Glasses sensibilisiert.”

Dort seien bei Besucher*innen in der Vergangenheit vereinzelt schon Smart Glasses entdeckt worden, die nach entsprechendem Hinweis auf die Hausordnung freiwillig für die Zeit des Besuchs abgegeben wurden.

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Fälle wie in Großbritannien oder den USA, bei denen Zeug*innen oder andere am Prozess Beteiligte im Gerichtssaal Smart Glasses getragen hätten, sind dort bislang nicht bekannt.

Noch sehen Länder keinen Handlungsbedarf

Aus Baden-Württemberg teilt das Justizministerium mit, man beobachte die Entwicklung genau. Bislang seien allerdings keine Fälle bekannt geworden, in denen jemand Smart Glasses im Gerichtsgebäude getragen oder damit aufgezeichnet hätte. Deswegen sehe man auch keinen Bedarf nach weiteren Regelungen. Man werde das Problem aber weiter im Blick behalten.

Das Bayerische Ministerium verweist auf eine weitere rechtliche Regelung: Die unbefugte Aufnahme eines nichtöffentlichen Gesprächs, etwa im Rahmen einer nichtöffentlichen Gerichtsverhandlung, könne auch als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar sein. Darauf steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Andere setzen auf klare Verbote

Ein Verbot von Aufnahmen in Gerichtsverfahren? Diese Auflagen gelten in England ebenso. Dort war es allerdings für die zuständige Behörde kein Anlass, daraus zu folgern, ein Smart-Glasses-Verbot sei überflüssig. Im Gegenteil. “Es gibt klare Einschränkungen hinsichtlich des Aufnehmens von Fotos oder Videos in Gerichten und Gerichtsverhandlungen, weshalb die Nutzung von Meta-Brillen verboten ist,” sagte ein Sprecher dem Guardian.

Auch im US-Bundesstaat New York soll das Verbot dazu dienen, die geltenden Regelungen durchzusetzen. In einem Vermerk von Anfang Juli erklärte die dortige Gerichtsverwaltung, das Verbot stelle sicher, dass niemand heimlich Gerichtsverfahren aufzeichnen könne, weil dies verboten sei.

Smartglasses als Telefonjoker im Zeugenstand

Smart Glasses wie die Ray Ban Meta Wayfarer sind von herkömmlichen Brillen optisch kaum zu unterscheiden. Eine kleine weiße Leuchte soll Umstehende darauf hinweisen, dass die Brille gerade fotografiert oder filmt. Allerdings ist diese leicht zu manipulieren und aus größeren Entfernungen oder bei schlechten Lichtverhältnissen gar nicht zu erkennen. Für heimliche Film- und Tonaufnahmen aus einem Gerichtssaal wäre die Brille damit wesentlich besser geeignet als etwa ein Smartphone.

In England sorgte auch der Fall eines Mannes für Aufsehen, der während seiner Befragung im Zeugenstand Smart Glasses getragen hat. Die Richterin wurde misstrauisch, weil er auffällig lange Pausen vor seinen Antworten machte. Sie befand, dass er über das in der Brille verbaute Mikrofon heimlich von einer Person am Telefon “gecoacht” worden sei und ordnete an, dass er die Brille absetzt.

Über die Autor:innen

  • Chris Köver

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24

    Foto: Darja Preuss


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3 Kommentare zu „Warum deutsche Gerichte Smart Glasses nicht verbieten“


  1. Warum tut sich Deutschland so schwer invasive Techniken, insbesondere wenn sie aus den USA kommen zu beschränken? Grundsätzlich ist die heimliche Aufnahme oder auch das Einflüstern ein problem, dem mit einem Verbot wirksam begegnet werden kann. Grundsätzlöich sind die Brillen nur für einen bestimmten Personenkreis hilfreich, z. B. Sehbehinderte. Dabei ist aber eine verbindung zu Meta sicher nicht hilfreich. Solche Brillen sollten nur für bestimmte Anwendungen, welche keine US Tech Konzerne beinhalten, zugelassen sein und müssten samt der Infrastruktur zertifiziert werden.


  2. Wer sensibiliert die Sensibilisierer?

    ,

    “Die Mitarbeiter der Eingangskontrolle sind für Smart Glasses sensibilisiert.”

    Ich lach mich kaputt. Menschen wechseln ihre Brillen auch im Gerichtssaal.


  3. law&order2.0

    ,

    Mich wundert es bei diesen Brillen eher, dass nicht §8 TDDDG zum tragen kommt (eine winzige LED ist meinem Standpunkt nach nicht ausreichend, gerade wenn es um Tonaufnahmen geht, und man dem „Belauschten“ nicht direkt zugewandt ist):

    „“
    § 8 TDDDG Missbrauch von Telekommunikationsanlagen

    Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
    „“

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